WAP-Auflaufeinrichtungen entsprechen den neusten EG-Richtlinien und dürfen nur mit den entsprechenden WAP-Radbremsen kombiniert werden. Bei anderen Kombinationen ist die Funktion der Bremsanlage nicht gegeben. Der Fahrzeughersteller ist für den ordnungsgemäßen Aufbau und die Funktion der Abreißbremse verantwortlich, damit im Notfall die Funktionalität gewährleistet ist.
Die vorgeschriebenen Stützlasten sind einzuhalten, da sonst ein Schlingern des Anhängers möglich sein kann. Typenschilder dürfen nicht durch Anbauteile überdeckt, oder durch Lackierungen unleserlich gemacht werden.
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