Schnellsuche

Händler und Service

Nicht nur an unserem Firmensitz in Borchen bei Paderborn bieten wir Ihnen besten Service und Know-How. Unsere deutschlandweit verteilten Händler und Servicestellen stehen Ihnen bei Fragen und Problemen gerne zur Verfügung. 

 

Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen

§1

Allgemein - Geltungsbereich

1.

Unsere Verkaufsbedingungen gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichende Bedingungen des Bestellers erkennen wir nicht an, es sei denn, wir haben ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere Verkaufsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichender Bedingungen des Bestellers die Lieferung an den Besteller vorbehaltlos ausführen.

2.

Unsere Verkaufsbedingungen gelten nur gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtlichen Sondervermögen im Sinne von § 310 Abs. 1 BGB.

§2

Angebot - Angebotsunterlagen

1

Ist die Bestellung als bindendes Angebot (§ 145 BGB) zu qualifizieren, so können wir dieses innerhalb von 2 Wochen Annehmen.

2

Unsere Angebote sind freibleibend. In Prospekten, Anzeigen usw. enthaltene Werbeangebote sind auch bezüglich der Preisangaben unverbindlich. Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte und sonstige Leistungsdaten sind nur verbindlich, wenn diese schriftlich vereinbart wurden. Konstruktionsänderungen und Abweichungen von Prospekt- und Katalogangaben bleiben auch nach Absenden der Auftragsbestätigung vorbehalten, solange dadurch nicht der Preis und/oder die wesentlichen Funktionsdaten bzw. die Lieferzeit unzumutbar verändert werden

3

Unsere Angestellten sind nicht befugt, mündliche Nebenabreden zu treffen oder mündliche Zusicherungen zu geben, die über den Inhalt des schriftlichen Vertrages hinausgehen.

4

Einwände gegen unsere Auftragsbestätigungen bzw. kaufmännische Bestätigungsschreiben müssen unverzüglich und schriftlich, spätestens innerhalb von 8 Tagen nach Zugang der Bestätigung bei uns eingehen.

5

Angemessene Teillieferungen sowie Abweichungen von den Bestellmengen bis zu +/– 5% sind zulässig. Kosten und Schäden, die durch eine unbegründete Annahmeverweigerung entstehen, gehen zu Lasten des Vertragspartners. Wir sind berechtigt, für zurückgenommene Ware 10% des Warenwertes als pauschalisierten Kostenanteil einzubehalten.

6

An Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Dies gilt auch für solche schriftlichen Unterlagen, die als "vertraulich" bezeichnet sind. Vor ihrer Weitergabe an Dritte bedarf der Besteller unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung.

$3

Preise - Zahlungsbedingungen

1

Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, gelten unsere Preise "ab Werk", ausschließlich Verpackung; diese wird gesondert in Rechnung gestellt.

2

Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist nicht in unseren Preisen enthalten. Sie wird in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen.

3

Der Abzug von Skonto bedarf besonderer schriftlicher Vereinbarung

4

Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist der Kaufpreis netto (ohne Abzug) innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig.

5

Bei Versendung von Kleinaufträgen, die einen Netto-Rechnungswert 150 EUR nicht erreichen, wird neben den Versendungskosten eine Bearbeitungsgebühr von 15,00 EUR in Rechnung gestellt.

6

Aufrechnungsrechte stehen dem Besteller nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Außerdem ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

§4

Lieferzeit

1

Die Lieferfrist beginnt mit Absendung der Auftragsbestätigung. Sie ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf der Liefergegenstand das Herstellerwerk bzw. unser Firmengelände verlassen hat oder die Versandbereitschaft mitgeteilt ist. Der Beginn der von uns angegebenen Lieferzeit setzt außerdem die Abklärung aller technischen Fragen voraus.

2

Die Einhaltung unserer Lieferverpflichtung setzt weiter die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtung des Bestellers voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.

3

Kommt der Besteller in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns insoweit entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten.

4

Sofern die Voraussetzungen von Abs. (3) vorliegen, geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Besteller über, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug geraten ist.

5

Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, soweit der zugrundeliegende Kaufvertrag ein Fixgeschäft im Sinn von § 286 Abs. 2 Nr. 4 BGB oder von § 376 HGB ist. Wir haften auch nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern als Folge eines von uns zu vertretenden Lieferverzugs der Besteller berechtigt ist geltend zu machen, dass sein Interesse an der weiteren Vertragserfülling entfallen ist.

6

Wir haften ferner nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Lieferverzug auf einer von uns zu vertretenden vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung beruht. Ein Verschulden unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen ist uns zuzurechnen. Sofern der Liefervertrag nicht auf einer von uns zu vertretenden vorsätzlichen Vertragsverletzung beruht, ist unsere Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

7

Wir haften auch nach den gesetzlichen Bestimmungen, soweit der von uns zu vertretende Lieferverzug auf der schuldhaften Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht beruht. In diesem Fall ist aber die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

8

Im Übrigen haften wir im Fall des Lieferverzugs für jede vollendete Woche Verzug im Rahmen einer pauschalierten Verzugsentschädigung in Höhe von 3 % des Lieferwertes, maximal jedoch nicht mehr als 15 % des Lieferwertes.

$5

Gefahrenübergang - Verpackungskosten

1

Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist die Lieferung "ab Werk" vereinbart.

2

Die Preise gelten ausschließlich Fracht-, Verpackungs-, Versicherungs- und Installationskosten. Zusätzliche Leistungen werden gesondert berechnet. Transport- und alle sonstigen Verpackungen nach Maßgabe der Verpackungsordnung werden nicht zurückgenommen; ausgenommen sind Paletten. Der Besteller ist verpflichtet, für eine Entsorgung der Verpackungen auf eigene Kosten zu sorgen.

3

Eine Transportversicherung wird nur bei ausdrücklichem Auftrag auf Kosten des Bestellers abgeschlossen.

4

Die Gefahr geht auf den Besteller über, sobald die (Teil-) Lieferung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung unser Lager verlassen hat. Im Falle einer Holschuld oder im Falle, dass der Versand ohne unser Verschulden unmöglich wird, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf den Besteller über.

§6

Mängelhaftung

1

Mängelansprüche des Bestellers setzten voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügenobliegenheiten ordnungsgemäß nachgeommen ist. Offensichtliche Mängel sind uns innerhalb einer Frist von 2 Wochen ab Empfang der Ware schriftlich anzuzeigen. Andernfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Den Kunden trifft die Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge.

2

Für mangelhafte Ware leisten wir zunächst nach unserer Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Schlägt die Nachlieferung fehl, ist der Besteller nach seiner Wahl zur Nacherfüllung in Form einer Mangelbeseitigung oder zur Lieferung einer neuen mangelfreien Sache berechtigt. Im Fall der Mangelbeseitigung sind wir verpflichtet, alle zum Zweck der Mangelbeseitigung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, dass die Kaufsache nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort verbracht wurde.

3

Schlägt die Nacherfüllung fehl, so ist der Besteller nach seiner Wahl berechtigt, Rücktritt oder Minderung zu verlangen.

4

Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Besteller Schadensersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, einschließlich von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Soweit uns keine vorsätzliche Vertragsverletzung angelastet wird, ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

5

Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern wir schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht verletzen. In diesem Fall ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.

6

Soweit dem Besteller ein Anspruch auf Ersatz des Schadens statt der Leistung zusteht, ist unsere Haftung auch im Rahmen von Abs. (3) auf Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.

7

Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt. Dies gilt auch für die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.

8

Steht dem Besteller ein gesetzliches oder vertragliches Rücktrittsrecht zu, muß er sich in den 2 Wochen nach dem Eintritt des das Rücktrittsrecht begründenden Ereignisses, jedoch unverzüglich nach userer Aufforderung schriftlich darüber erklären, ob er vom Vertrag zurücktritt. Die Nachfristsetzung allein reicht hierzu nicht aus. Nach Ablauf der Frist ist der Rücktritt ausgeschlossen. Gerät der Besteller in Vermögensverfall (§ 321 BGB) oder stellt er seine Zahlungen gem. § 17 InsO dauerhaft ein, so liegt hierin ein besonderer Umstand, der uns zum sofortigen Rücktritt gem. § 323 II Ziff. 3 BGB berechtigt. In diesem Fall liegt im Herausgabeverlangen die Rücktrittserklärung. Zum Nachweis des Vermögensverfalls genügt der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens. Der Rücktritt ist im Zweifel auf den beiderseits noch nicht erfüllten Teil des Vertrages beschränkt. Uns steht das Wahlrecht zu, Ersatz des Erfüllungsschadens unter Abzug des Verwertungserlöses oder Ersatz unserer nutzlos erbrachten Aufwendungen zu verlangen. Sämtliche Sicherheiten, die uns vom Besteller gewährt wurden, haften uns auch für die Ansprüche, die aufgrund der Ausübung des Rücktritts entstehen.

9

Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt 12 Monate, gerechnet ab Gefahrenübergang. Die Verjährungsfrist im Fall eines Lieferregresses nach den §§ 478, 479 BGB bleibt unberührt. Sie beträgt fünf Jahre, gerechnet ab Ablieferung der mangelhaften Sache.

§7

Gesamthaftung

1

Eine weitergehende Haftung auf Schadenersatz als in § 6 vorgesehen, ist - ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs - ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schadensersatzansprüche aus Verschulden bei Vertragsabschluss, wegen sonstiger Pflichtverletzungen oder wegen deliktischer Ansprüche auf Ersatz von Sachschäden gemäß § 823 BGB.

2

Soweit die Schadensersatzhaftung uns gegenüber ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

§8

Eigentumsvorbehaltssicherung

1

Wir behalten uns das Eigentum an der Kaufsache bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Liefervertrag vor. Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen. In der Zurücknahme der Kaufsache durch uns liegt kein Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, wir hätten dies ausdrücklich schriftlich erklärt. In der Pfändung der Kaufsache durch uns liegt stets ein Rücktritt vom Vertrag. Wir sind nach Rücknahme der Kaufsache zu deren Verwertung befugt, der Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeiten des Bestellers - abzüglich angemessener Verwertungskosten - anzurechnen.

2

Der Besteller ist verpflichtet, die Kaufsache pfleglich zu behandeln. Insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlsschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern.Sofern Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich sind, muss der Besteller diese auf eigene Kosten rechtzeitig durchführen.

3

Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der Besteller unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit wir Drittwiderspruchsklage gemäß § 771 ZPO erheben können. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Besteller für den uns entstandenen Ausfall.

4

Der Besteller ist berechtigt, die Kaufsache im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu verkaufen. Er tritt uns jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Faktura-Endbetrags (einschließlich USt) unserer Forderung ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen, und zwar unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiter verkauft worden ist. Zur Einziehung dieser Forderung bleibt der Besteller auch nach der Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Wir verpflichten uns jedoch, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Konkurs- oder Vergleichs- oder Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt. Ist aber dies der Fall, so können wir verlangen, dass der Besteller uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt.

5

Die Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Besteller wird stets für uns vorgenommen. Wird die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache (Fakturaendbetrag, einschließlich USt) zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Für die durch Verarbeitung entstehende Sache gilt im Übrigen das Gleiche wie für die unter Vorbehalt gelieferte Kaufsache.

6

Wird die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen untrennbar vermischt, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache (Fakturaendbetrag, einschließlich USt) zu den anderen vermischten Gegenständen zum Zeitpunkt der Vermischung. Erfolgt die Vermischung in der Weise, dass die Sache des Bestellers als Hauptsache anzusehen ist, so gilt als vereinbart, dass der Besteller uns anteilmäßig Miteigentum überträgt. Der Besteller verwahrt das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für uns.

7

Der Besteller tritt uns auch die Forderungen zur Sicherung unserer Forderungen gegen ihn ab, die durch die Verbindung der Kaufsache mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen.

8

Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Bestellers insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert unserer Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 10 % übersteigt. Die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt uns.

§9

Gerichtsstand - Erfüllungsort

1

Für die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Besteller, dem Vertragspartner bzw. dessen Rechtsnachfolger (auch international) gilt deutsches Recht. Die jeweiligen Bestimmungen des internationalen Kaufrechts sind ausgeschlossen.

2

Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten, die sich aus dem Vertragsverhältnis mit uns unmittelbar oder mittelbar ergeben, ist Paderborn oder nach unserer Wahl der Ort unserer Niederlassung.
WAP Fahrzeugtechnik GmbH

WAP Fahrzeugtechnik GmbH
Rudolf-Diesel-Str. 21-23
33178 Borchen

Kontakt

Telefon: +49 (0) 52 51 / 6 91 69 - 0
Telefax: +49 (0) 52 51 / 6 91 69 - 11
E-Mail: info@wap-fahrzeugtechnik.de

 

Datenschutzhinweis

Diese Webseite nutzt externe Komponenten, wie z.B. Schriftarten, Karten, Videos oder Analysewerkzeuge, welche alle dazu genutzt werden können, Daten über Ihr Verhalten zu sammeln. Datenschutzinformationen